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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 (https://dejure.org/1990,28062)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.1990 - 20 A 10014/89 (https://dejure.org/1990,28062)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 20 A 10014/89 (https://dejure.org/1990,28062)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86

    Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines

    3 AsylVfG nicht etwa ein gesonderter, vom Asylrecht unabhängiger Status minderen Rechts, d. h. ein aliud verliehen wird (Bay. VGH, 23.01.1991 - 19 B 89.31045 - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1991 - 14 A 10131/88 - OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.1991 - 13 A 10071/88 - weitergehend BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91 DVBl. 1991, 1087: Die Rechtsstellung eines Asylberechtigten nach § 7 a Abs. 3 AsylVfG sei "identisch" mit der Asylberechtigung nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 -20 A 10014/89 - siehe auch Nicolaus, Die Zuerkennung des Konventionsflüchtlingsstatus nach dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts an nicht originär Asylberechtigte, in Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169 ), sondern dieses lediglich Ausfluß der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten (BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84 -, EZAR 204 Nr. 2) Regelvermutung ist, wonach Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber dem Ehegatten eines politisch sich politisch betätigt hat oder überhaupt eine politische Überzeugung besitzt (so Heinhold, Das Familienasyl des § 7 a AsylVfG, und Bierwirth, Die Familienasylregelung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG unter besonderer Berücksichtigung der Altfälle, beide in Barwig u. a., a.a.O., S. 197 bzw. S. 229 ).

    Dies ergibt sich einmal aus den Gesetzgebungsmaterialien (siehe BT-Drs. 11/6960, S. 29), zum anderen daraus, daß auch die Gewährung des Familienasyls "einen Asylantrag" - also einen Antrag im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG - voraussetzt, ohne daß nach der Begründung hierfür unterschieden würde; ein gesonderter, auf die Gewährung von Familienasyl gerichteter Antrag ist gerade nicht erforderlich (vgl. BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 - A 13 S 958/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1990 - 16 A 10140/90 -, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 - Bay. VGH, 29.11.1990 - 24 BZ 90.31964 -, 18.12.1990 - 19 CZ 90.30661 - so wohl auch OVG Bremen, 03.07.1991 - 2 B 90/91 u. a. -, EZAR 215 Nr. 1).

  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Dem liegt zum einen die Auffassung zugrunde, daß mit der Gewährung des sogenannten "Familienasyls" auf der Grundlage des § 7 a Abs. 3 AsylVfG nicht etwa ein gesonderter, vom Asylrecht unabhängiger Status minderen minderen Rechts, d. h. ein aliud verliehen wird (BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91 -, EZAR 215 Nr. 2 m. Anm. Renner, ZAR 1992, 35; so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 - siehe auch Nicolaus, Die Zuerkennung des Konventionsflüchtlingsstatus nach dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts an nicht originär Asylberechtigte, in Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169 (180)).
  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Dem liegt zum einen die Auffassung zugrunde, daß mit der Gewährung des sogenannten "Familienasyls" auf der Grundlage des § 7 a Abs. 3 AsylVfG nicht etwa ein gesonderter, vom Asylrecht unabhängiger Status minderen Rechts, d. h. ein aliud verliehen wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 -- 20 A 10014/89 --; siehe auch Nicolaus, Die Zuerkennung des Konventionsflüchtlingsstatus nach dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts an nicht originär Asylberechtigte, in Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169 ), sondern dieses lediglich Ausfluß der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten (BVerwG, 02.07.1985 -- 9 C 35.84 --, EZAR 204 Nr. 2) Regelvermutung ist, wonach Maßnahmen des Verfolgerstaates gegenüber dem Ehegatten eines politisch Verfolgten in der Regel ebenfalls eine politische Motivation zugrundeliegen dürfte, unabhängig davon, ob der Ehegatte selbst sich politisch betätigt hat oder überhaupt eine politische Überzeugung besitzt (so Heinhold, Das Familienasyl des § 7 a AsylVfG, und Bierwirth, Die Familienasylregelung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG unter besonderer Berücksichtigung der Altfälle, beide in Barwig u. a., a.a.O., S. 197 bzw. S. 229 ).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

    Danach kann offenbleiben, ob und gegebenenfalls inwiefern sich die "Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten" auf der Grundlage der genannten Vorschrift auf die Geltendmachung eines Anerkennungsanspruchs, der mit eigener politischer Verfolgung begründet ist, rechtlich auswirkt (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 -- A 13 S 958/90 --, OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1990 -- 16 A 10140/90 -- und 06.12.1990 -- 20 A 10014/89 --).
  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

    Dem liegt zum einen die Auffassung zugrunde, daß mit der Gewährung des sogenannten "Familienasyls" auf der Grundlage des § 7 a Abs. 3 AsylVfG nicht etwa ein gesonderter, vom Asylrecht unabhängiger Status minderen Rechts, d. h. ein aliud verliehen wird (BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91; so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 - siehe auch Nicolaus, Die Zuerkennung des Konventionsflüchtlingsstatus nach dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts an nicht originär Asylberechtigte, in Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169 (180)).
  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Dem liegt zum einen die Auffassung zugrunde, daß mit der Gewährung des sogenannten "Familienasyls" auf der Grundlage des § 7 a Abs. 3 AsylVfG nicht etwa ein gesonderter, vom Asylrecht unabhängiger Status minderen Rechts, d. h. ein aliud verliehen wird (BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91 - a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 - siehe auch Nicolaus, Die Zuerkennung des Konventionsflüchtlingsstatus nach dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts an nicht originär Asylberechtigte, in Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169 (180)).
  • VGH Hessen, 23.09.1991 - 12 TP 1684/91

    Zum Prozeßkostenhilfeanspruch eines Asylbewerbers, der keine individuellen

    Wenngleich es sich hierbei im Gegensatz zu dem originären Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG um ein abgeleitetes Recht handelt, verleiht die Gewährung des Familienasyls auf der Grundlage des § 7a Abs. 3 AsylVfG nicht einen Status minderen Rechts gegenüber dem sich aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ergebenden Asylrecht (so aber: OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1990 - 20 A 10014/89 - siehe auch: Nicolaus in: Barwig u. a., Das neue Ausländerrecht, 1991, S. 169, 180; Koisser/Nicolaus, ZAR 1991, 31, 32, 36).
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